Rechtsprechung
BGH, 01.07.1969 - VI ZR 26/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden an einem Auffahrunfall in der Person des Auffahrenden - Beweiserheblichkeit der Überschreitung der für ein Kraftfahrzeug geltenden Höchstgeschwindigkeit - Berücksichtigung der Betriebsgefahr eines Lastzugs bei einem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 § 17; ZPO § 286
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- soldan.de (Rechtsprechungsübersicht)
Auffahrunfall auf abbremsendes Fahrzeug beim Linksabbiegen
Papierfundstellen
- VersR 1969, 900
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.11.1967 - VI ZR 90/66
Anforderungen an den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
Auszug aus BGH, 01.07.1969 - VI ZR 26/68
Das Erfordernis eines ausreichenden Sicherheitsabstandes, der eine rechtzeitige Einstellung auf das Verhalten des Vormanns ermöglicht (vgl.Senatsurteil vom 3. November 1967 - VI ZR 90/66 = VersR 1968, 894), gilt für die Überholfahrbahn, auf der zwangsläufig erhöhte Geschwindigkeiten gefahren werden, mindestens nicht in geringerem Maße.
- BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85
Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden …
Diese Regel des Fahrens auf Sicht (§ 3 Abs. 1 StVO) gilt selbstverständlich auch für das Fahren auf der Überholspur (so schon der Beschluß der Vereinigten Großen Senate des BGH vom 1. Juli 1961 - BGHSt 16, 145; Senatsurteil vom 1. Juli 1969 - VI ZR 26/68 - VersR 1969, 900, 901). - LG Stuttgart, 25.07.2008 - 26 O 168/08
Restwert - Überangebot nach Verkauf wirkungslos
Dass der Beklagte Ziff. 1 schuldhaft auf das Fahrzeug des Klägers aufgefahren ist, ist im Wege des Anscheinsbeweises (vgl. BGH VersR 54, 288; 69, 900) zu vermuten und wird im Übrigen von den Beklagten auch nicht bestritten.